Forstbehörden sind1.das für Forsten zuständige Ministerium als oberste Forstbehörde und2.der Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Waldinventuren und Waldverzeichnis§ 32 Zuständigkeiten der Forstbehörden →