Für die Vollstreckung des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes gelten die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, soweit in diesen Gesetzen nichts anderes bestimmt wird.
§ 14
BbgAbwAGVollstreckung der Abwasserabgabebescheide
Erhebung und Verwendung der Abgabe
Stand 2024-03-05