Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Denkmalschutzgesetz vom 12. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 83) *) , Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), außer Kraft.
§ 25
DSchG SH 2015Inkrafttreten
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Stand 2014-12-30