Jurafuchs

Artikel 35

ECN-Plus-RL
Überprüfung
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Stand 2018-12-11
Artikel 35

Überprüfung

Bis zum 12. Dezember 2024 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie vor. Die Kommission kann diese Richtlinie gegebenenfalls überprüfen und unterbreitet erforderlichenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag. legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie vor. Die Kommission kann diese Richtlinie gegebenenfalls überprüfen und unterbreitet erforderlichenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag.

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