Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.
Art. 11
StGBEGFreiheitsstrafdrohungen
Allgemeine Anpassung von Strafvorschriften
Stand 2024-04-02