Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, daß eine Verurteilung öffentlich bekanntgemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.
Art. 310
StGBEGBekanntgabe der Verurteilung
Schlußvorschriften
Stand 2024-04-02