§ 7 Abs. 3, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und § 20 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 22
HAltBodSchGInkrafttreten
FÜNFTER TEIL Schlussvorschriften
Stand 2007-09-28