Dieses Gesetz tritt am 1. April 1962, der § 11 am Tage nach der Verkündung in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 21a Übergangsvorschriften§ 23 Außer-Kraft-Treten →