Maßnahmen nach den §§ 7 bis 11 dürfen nur ergriffen werden, wenn ein Sicherheitskonzept erstellt wurde und die Umsetzung aller darin vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen von der zuständigen Stelle aktenkundig gemacht wurde. Das Sicherheitskonzept ist vor jeder wesentlichen Veränderung der eingesetzten technischen Systeme zu aktualisieren und alle zwei Jahre einer Revision zu unterziehen. Für jede wesentliche Veränderung des Sicherheitskonzeptes gilt Satz 1 entsprechend.
§ 15
HITSiGSicherheitskonzept
DRITTER TEIL Maßnahmen
Stand 2023-06-29