Jurafuchs

§ 19

HITSiG
Dokumentationspflichten
VIERTER TEIL Informations- und Dokumentationspflichten
Stand 2023-06-29
Anordnungen nach § 10 Abs. 2 Satz 2, § 11 Abs. 2 Satz 4 und § 11 Abs. 3 Satz 2 sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch zum Ablauf des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.

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