Eine Leiterin oder ein Leiter führt die Geschäfte des Prüfungsamtes. Sie oder er wirkt in Inhalt und Verfahren der die staatliche Pflichtfachprüfung betreffenden Fragen auf einen möglichst umfassenden Meinungsaustausch mit den Angehörigen der zuständigen Lehrkörper hin.
§ 9
HmbJAGLeitung des Prüfungsamtes
Die staatliche Pflichtfachprüfung
Stand 2003-06-11