Die Kreise führen ihre bisherigen Namen. Ein Kreis kann seinen Namen ändern; der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten.
§ 11
KrOName
Zweiter Teil Name, Wappen, Flagge und Siegel des Kreises
Stand 2003-02-28