Organe des Kreises sind der Kreistag und die Landrätin oder der Landrat.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger§ 8 Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung →