Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 48 Einstellung und Versetzung von Beamten§ 50 Umsetzung von Mitteln, Planstellen und Stellen →