Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz vom 8. Februar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 58) außer Kraft.
§ 17
LBodSchGIn-Kraft-Treten
Abschnitt V Schlussbestimmungen
Stand 2002-03-14