Jurafuchs

§ 15

LKrWG
Befristete Betriebsuntersagung
Teil 4 Abfallvermeidungsprogramm, Abfallwirtschaftsplan und Abfallentsorgungsanlagen
Stand 2013-11-22
Ist wegen der von einer Deponie ausgehenden Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten, dass die Planfeststellung oder Genehmigung nach § 35 KrWG zurückgenommen, widerrufen oder nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen wird, kann der Betrieb zeitweise, höchstens jedoch für die Dauer eines Jahres, untersagt oder beschränkt werden.

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