Jurafuchs

§ 20

LKrWG
Verwaltungsvorschriften
Teil 5 Allgemeine Vorschriften
Stand 2013-11-22
Die Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Abfallverbringungsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, des Batteriegesetzes, des Verpackungsgesetzes, dieses Gesetzes und der auf der Grundlage dieser Gesetze ergangenen Rechtsverordnungen erforderlich sind, erlässt das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium.

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