Die Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Abfallverbringungsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, des Batteriegesetzes, des Verpackungsgesetzes, dieses Gesetzes und der auf der Grundlage dieser Gesetze ergangenen Rechtsverordnungen erforderlich sind, erlässt das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium.
§ 20
LKrWGVerwaltungsvorschriften
Teil 5 Allgemeine Vorschriften
Stand 2013-11-22