1 Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und die Verbandsgeschäftsführerin oder der Verbandsgeschäftsführer. 2 Die Verbandsordnung kann als weiteres Organ einen Verbandsausschuss vorsehen; in diesem Fall regelt sie seine Rechtsstellung, seine Zusammensetzung und seine Aufgaben.
§ 10
NKomZGOrgane
Zweckverband
Stand 2024-02-08