Werden Leistungen bei einem oder mehreren Anbietern über Tag und Nacht erbracht, können den Leistungsberechtigten oder ihren Angehörigen zum gegenseitigen Besuch Beihilfen geleistet werden, soweit es im Einzelfall erforderlich ist.
§ 115
SGB 9 2018Besuchsbeihilfen
Soziale Teilhabe
Stand 2026-05-06