Jurafuchs

§ 1

UAG
Aufgabe
Aufgaben, Einsetzung und Zusammensetzung
Stand 2019-06-19
Im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landtages hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

Einzelnorm

Meine Notizen

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