Jurafuchs

Nummer 25

ASOG Bln
Berliner Feuerwehr
Ordnungsaufgaben der Sonderbehörden
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der Berliner Feuerwehr gehören:
(1)
die Abwehr von Gefahren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen;
(2)
der Notfallrettungsdienst;
(3)
die Mitwirkung bei der Brandsicherheitsschau;
(4)
die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde nach § 15 Satz 2 bis 4 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes;
(5)
die Aufgaben der zuständigen Behörde nach § 13a des Wehrpflichtgesetzes und § 14 des Zivildienstgesetzes;
(6)
die Mitwirkung bei der Genehmigung von Veranstaltungen insbesondere durch Prüfung und Bewertung von Sicherheitskonzepten, soweit Aufgaben der Feuerwehr berührt sind.

Meine Notizen

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