Zu den Ordnungsaufgaben des Landesamtes für Einwanderung gehören die Aufgaben der Ausländerbehörde nach ausländerrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht die Bezirksämter gemäß Nummer 22a Absatz 2 zuständig sind.
Nummer 36
ASOG BlnLandesamt für Einwanderung
Ordnungsaufgaben der Sonderbehörden
Stand 2006-10-11