Jurafuchs

Nummer 29

ASOG Bln
Pflanzenschutzamt
Ordnungsaufgaben der Sonderbehörden
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben des Pflanzenschutzamtes gehören:
(1)
die Ordnungsaufgaben nach dem Pflanzenschutzgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen;
(2)
die von den Ländern wahrzunehmenden Ordnungsaufgaben bei Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen nach dem Gentechnikgesetz und den auf Grund des Gentechnikgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →