In der Baubeschreibung sind das Bauvorhaben und seine beabsichtigte Nutzung zu erläutern, soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht im Lageplan oder in den Bauzeichnungen enthalten sind. Es sind anzugeben:
1.
die Gebäudeklasse und die Höhe im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 2 ThürBO,
2.
anrechenbare Bauwerte und deren Ermittlung sowie
3.
die geplante Anzahl notwendiger Stellplätze nach § 52 Abs. 1 Satz 1 ThürBO und notwendiger Abstellplätze für Fahrräder nach § 52 Abs. 1 Satz 2 ThürBO.
Es sind zudem Maßnahmen des barrierefreien Bauens zu beschreiben, soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht in den Lageplan oder die Bauzeichnungen aufgenommen werden können.