Jurafuchs

§ 109

BbgKVerf
Kommunalaufsicht
Aufsicht
Stand 2025-12-18
Die Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Kommunalaufsicht) hat im öffentlichen Interesse sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Sie ist Rechtsaufsicht.

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1 interaktive Fall zu § 109 BbgKVerf – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.