Erfüllt die Gemeinde ihre rechtlichen Pflichten nicht, kann die Kommunalaufsichtsbehörde anordnen, dass die Gemeinde innerhalb einer angemessenen Frist das Erforderliche veranlasst und durchführt.
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Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 115 BbgKVerf – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.