Das Gebiet des Landkreises besteht aus der Gesamtheit der nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Über Grenzstreitigkeiten entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde.
§ 124
BbgKVerfGebiet des Landkreises
Der Landkreis
Stand 2025-12-18