Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Regulierungsbehörde (§ 85 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 98 zuständige Gericht.
§ 100
EnWG 2005Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
Sanktionen, Bußgeldverfahren
Stand 2026-05-06