(1)
Die §§ 2 und 3 treten am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Zum in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt wird § 29 a des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 273), zuletzt geändert am 17. November 2009 (HmbGVBl. S. 389), aufgehoben.
(3)
§ 2 gilt nicht für Arbeiten auf Baustellen, die zum Zeitpunkt der Verkündung dieses Gesetzes bereits betrieben wurden.
Ausgefertigt Hamburg, den 30. November 2010 .
Der Senat