Die folgenden Regelungen gelten für die Errichtung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit dem Zweck, die Verträglichkeit dieser Einrichtungen hinsichtlich ihrer Geräuschemissionen mit benachbarten Nutzungen im Interesse einer ausreichenden und wohnnahen Versorgung mit solchen Einrichtungen zu regeln.
§ 5
HmbLärmSchGAnwendungsbereich
Teil 2 Geräusche aus Kindertageseinrichtungen
Stand 2010-11-30