Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer1.Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder2.wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 22§ 22b →