Jurafuchs

§ 22a

HwO
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
Stand 2025-05-02
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1.
Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2.
wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Meine Notizen

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