Jurafuchs

§ 42a

HwO
Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
Stand 2025-05-02
(1)
Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind
1.
als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
2.
als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
3.
als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.
(2)
Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →