Die Kommunen erfüllen ihre Aufgaben im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis. Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit.
§ 4
KVG LSAAufgabenerfüllung
Teil 1 Grundlagen der Kommunalverfassung
Stand 2014-06-17