Neben den Instrumenten des Abschnittes III ist zur Verwirklichung der Erfordernisse der Raumordnung insbesondere von den Möglichkeiten der raumordnerischen Zusammenarbeit nach § 14 ROG Gebrauch zu machen.
§ 10
LaplaGRaumordnerische Zusammenarbeit
Abschnitt III Verwirklichung der Planung, Zusammenarbeit, Raumverträglichkeitsprüfung
Stand 2014-01-27