Landesplanungsbehörde ist die für die Raumordnung und die Landesplanung zuständige oberste Landesbehörde.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Planungsräume§ 5 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne →