Dieses Gesetz tritt am 17. März 1974 in Kraft. Die Bestimmungen der § 4 Abs. 2, § 12 Abs. 5, § 20 Abs. 2, §§ 50 und 67 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 75
LKO* Inkrafttreten
6. Kapitel Übergangs- und Schlußbestimmungen
Stand 1994-01-31