Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes, des Strauches oder des Rebstocks bis zur Grenzlinie gemessen, und zwar an der Stelle, an der der Baum, der Strauch oder der Rebstock aus dem Boden austritt.
§ 41
NachbG HE 1962Berechnung des Abstandes
Grenzabstände für Pflanzen
Stand 1962-09-24