Jeder Grundstückseigentümer darf die Nachbarwand auf seinem Grundstück verstärken.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Erhöhen der Nachbarwand§ 8 Anbau an eine Grenzwand →