Polizeiverordnungen sind im Amtsblatt des Saarlandes zu verkünden. Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörde sind in der für die öffentliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen bestimmten Weise zu verkünden.
§ 65
SPolGVerkündung
Polizeiverordnungen
Stand 2001-03-26