Das Ministerium für Inneres und Sport führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Polizeivollzugsbehörden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 82 Allgemeine Gliederung§ 84 Hilfspolizei →