Jurafuchs

§ 16

StiftG LSA
Schriftform
Abschnitt 5 Bußgeld-, Übergangs- und Ergänzungsvorschriften
Stand 2024-05-13
Der Schriftform bedürfen die Entscheidungen der Stiftungsbehörden nach § 3 über Anerkennungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und nach § 11 Abs. 1 Satz 1, über Genehmigungen sowie die Anordnung von Aufsichtsmaßnahmen, die Aufhebung der Stiftung und die Feststellungen nach § 15 Abs. 1.

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