Eine staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts kann nur durch Gesetz errichtet oder aufgehoben werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Befugnisse der Aufsichtsbehörde§ 7a Altersgrenzen →