Jurafuchs

§ 4

StrVO LSA
Zuständigkeit
Abschnitt 2 Straßenverzeichnis
Stand 1994-03-18
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt führt ein Straßenverzeichnis für die Landesstraßen (Landesstraßenverzeichnis). Die Landkreise führen Straßenverzeichnisse für ihre jeweiligen Kreisstraßen (Kreisstraßenverzeichnisse). Die Gemeinden führen Bestandsverzeichnisse für ihre Gemeindestraßen und die in ihrem Gebiet gelegenen sonstigen öffentlichen Straßen.

Meine Notizen

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