Die Einsichtnahme in die Straßenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse steht jedermann frei.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Inhalt der Verzeichnisse§ 9 Inkrafttreten →