(1)Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.(2)Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 142 EvaluierungAnlage (zu Quellen einer sorgfältigen Suche →