Jede Person hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die Verfassung und die ihr entsprechenden Gesetze verstößt.
§ 10
Verfassung des Landes Brandenburg(Freie Entfaltung der Persönlichkeit)
Stand 2022-07-05