Es ist verboten, in einer öffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile oder uniformähnliche Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, sofern davon eine einschüchternde Wirkung ausgeht.
§ 3
VersammlG LSAUniformierungsverbot
Abschnitt 1 Allgemeines
Stand 2009-12-03