Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird.
§ 7
VersammlG LSARechte und Pflichten des Versammlungsleiters
Abschnitt 2 Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
Stand 2009-12-03