Jurafuchs

§ 46

VwGO
Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
Stand 2026-06-30
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
1.
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
2.
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
3.
(weggefallen)

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1 interaktive Fall zu § 46 VwGO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.