Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.
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Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 72 VwGO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.
Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens: Ausgangsbehörde hilft abAblauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens 3: DevolutiveffektEinstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Anfechtungswiderspruch)Einstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Verpflichtungswiderspruch)